Gesundheitsreform 2007

Die Gesundheitsreform ist seit dem 1. April 2007 in Kraft getreten. Alle Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland haben zukünftig eine Absicherung im Krankheitsfall.

Die wesentlichen Punkte der Gesundheitsreform 2007 sind:

Krankenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland und zwar für Versicherte, die dem System der Gesetzlichen Krankenkassen zuzuordnen sind, ab dem 01.04.2007 und für alle anderen ab dem 01.01.2009.

Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kann in seine letzte Versicherung zurückkehren. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind verpflichtet, diejenigen nicht versicherten Personen wieder aufzunehmen, die einmal in einer GKV versichert waren.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN

Reform der Kassenorganisation
Außer Hausarzttarifen bietet die GKV nun auch Wahltarife an, d.h. man kann sowohl einen Selbstbehalt oder eine Beitragsrückerstattung vereinbaren als auch eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten. Beim letzteren muß die Krankenkasse vorher informiert werden, und die Ärzte müssen den Patienten darauf hinweisen, welche Kosten von der Kasse übernommen und welche nicht erstattet werden. Auch können Tarife vereinbart werden, die homöopathische Behandlungen einschließen.

Künftig soll nur noch ein Spitzenverband die Belange der gesetzlichen Krankenkassen vertreten. Krankenkassen können leichter fusionieren, die Abrechnungen werden vereinfacht, Verwaltungsanforderungen entbürokratisiert.

Hausarztmodell
Wer sich hierfür entscheidet, verpflichtet sich, seinen selbst gewählten Hausarzt als zentralen Ansprechpartner zu nehmen. Der Hausarzt stellt gegebenenfalls die Überweisungen für Fachärzte aus. Bei ihm sammeln sich alle Informationen. Er kennt die Patienten am besten.

Arzneimittel
müssen helfen, und die Kosten müssen angemessen sein. Es gibt einen Leistungskatalog der Kassen für Arzneimittel sowie gesetzlich festgelegte Höchstpreise.

Palliativmedizin und Pflege
Ältere Menschen und Schwerstkranke haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Rehabilitationsteams, die bei Bedarf zu den Patienten nach Hause kommen und sie dort ambulant versorgen.

Rehabilitation
Die Kassen sind verpflichtet, die Kosten einer frei gewählten Rehabilitationseinrichtung zu übernehmen. Die gesetzlichen Zuzahlungen bleiben unverändert.

Vorsorge
Für chronisch Kranke wird die Zuzahlung auf ein Prozent begrenzt, wenn vor der Erkrankung regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen wurden.

Eltern-Kind-Kuren
werden Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Impfschutz
Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden, werden bezahlt.

Schönheitsmedizin
Komplikationen, die als Folge von Schönheitsoperationen auftreten, werden nicht bezahlt.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

Basistarif
Ab dem 01.07.2007 müssen private Krankenversicherungen einen Standardtarif anbieten, der den Leistungen der GKV entspricht und in dem es keine Risikozuschläge oder -ausschlüsse gibt. Dieser Standardtarif wird ab dem 01.01.2009 zum Basistarif, dessen Beitrag nicht höher ist als der Höchstbeitrag zur GKV. Der Beitrag für ein Ehepaar darf zusammen nicht höher sein als 150 % des Höchstbeitrags zur GKV.

Wer bereits in der privaten Krankenversicherung ist, kann bis zum 30.06.2009 in den Basistarif einer frei gewähl- ten privaten Versicherung wechseln. Wer mindestens 55 Jahre alt ist oder wer die Versicherungssumme nachweis- lich nicht mehr aufbringen kann, kann dies auch danach noch tun, muss allerdings dann bei seinem Versicherer bleiben.

Altersrückstellungen
Bei Wechsel des Tarifs innerhalb einer privaten Krankenversicherung wird die Altersrückstellung vollständig übertragen. Bei Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen kann ab dem 01.01.2008 bei Personen, die älter sind als 40 Jahre, die Altersrückstellung mitgenommen werden. Ab 2013 muß der neue Versicherer die Beiträge nach dem Eintrittsalter berechnen, in dem die alte Versicherung abgeschlossen wurde.

Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung

2007 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Einkommen von € 47.770 pro Jahr. Danach kann man in eine private Krankenversicherung wechseln, jedoch ab dem 01.01.2007 nur noch, wenn das Gehalt mindestens drei Jahre über dieser Grenze liegt.

Freiwillig gesetzlich Versicherte oder Selbständige und Beamte können weiterhin ohne Fristen wechseln.

DER GESUNDHEITSFONDS

Ab dem 01.01.2009 zahlen alle den gleichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Ein- führung des Gesundheitsfonds wird die unterschiedliche Finanzkraft der Kassen ausgeglichen. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Die Kassen ziehen bis zum 31.12.2010 die Beiträge noch ein, leiten sie aber direkt an den Gesundheitsfonds weiter.

Ab dem 01.01.2001 können die Arbeitgeber alle Beiträge an eine einzelne Krankenkasse entrichten, die dann wiederum die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger weiterleitet.

Die Leistungen der Krankenkassen werden transparenter. Krankenkassen, die mit den ihnen zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können zusätzliche Beiträge von ihren Mitgliedern erheben. Der Betrag ist jedoch auf € 8,00 pro Monat bzw. 1 % des Einkommens des Versicherten beschränkt. Die Mitglieder können in diesem Fall jedoch zu einer günstigeren Kasse wechseln.